Rechtschreibung und Grammatik
Die meisten Computerprogramme, mit denen Sie Ihre Unterlagen erstellen, haben eine sehr gut funktionierende Rechtschreibhilfe. Dennoch erhalten die Arbeitsvermittler des ISE immer wieder Bewerbungen, die sowohl im Anschreiben, als auch im Lebenslauf von Rechtschreibfehlern übersät sind. Nutzen Sie die Rechtschreibhilfe der Computerprogramme und Sie auch die Fehlerhinweise zu Grammatikfehlern! Lassen sie Ihre Bewerbung unbedingt von Dritten Korrekturlesen, damit Sie gegebenenfalls Rechtschreib-, Stil- und Zeichensetzungsfehler korrigieren können, bevor Sie Ihre Bewerbungsunterlagen verschicken. Rechtschreib-, Stil- und Zeichensetzungsfehler werden Ihnen sonst als oberflächlich und desinteressiert ausgelegt.
Die neue deutsche Rechtschreibung
Die Arbeitsvermittler des ISE weisen Arbeitssuchende häufig darauf hin, dass die höfliche Anrede in einem Brief immernoch „Sie“ und nicht „sie“ ist, also weiterhin die Großschreibung gilt. Hierauf entgegnen viele Hilfesuchenden, dass die Anrede in einem Brief seit der Rechtschreibreform nicht mehr groß geschrieben werden muss.
„Duzt man jemanden, so besteht eigentlich kein Anlass, durch Großschreibung besondere Ehrerbietung zu bezeugen. Neu kann man daher in Briefen die Anredepronomen du und ihr mit ihren besitzanzeigenden Fürwörtern (dein, euer etc.) klein- oder großschreiben: Lieber Ernst, herzlichen Dank für dein/Dein Foto, auf dem du/Du und deine/Deine Schwester zusammen mit euren/Euren Kollegen abgebildet seid … Groß bleibt die höfliche Anrede: Sehr geehrte Frau Müller, wie Sie gehört haben, offerieren wir Ihnen und Ihren Angehörigen …“ (Quelle: Duden; Höflichkeitsanrede Duden)