Bewerbungsunterlagen auf neuestem Stand?
Der Vorstoß anonyme Bewerbungen gesetzlich vorzuschreiben stößt selbstredend nicht nur auf erfreute Gemüter. Viele Personalverantwortliche diskutieren die Auswirkungen und die praktische Umsetzungsmöglichkeit anonymer Bewerbungen. Auch in der Privaten Arbeitsvermittlung des ISE stellen intreressierte Arbeitssuchende entscheidende Fragen an die Arbeitsvermittler: Wie soll eine anonyme Bewerbung aussagekräftig sein? Was gehört denn künftig noch in die Bewerbungsunterlagen? Macht das überhaupt einen Sinn, weil: könnte ein Bewerber nicht auch noch in einem Vorstellungsgespräch Opfer von Diskriminierung werden? Fragen über Fragen, die einige wenige große deutsche Unternehmen zu beantworten versuchen, indem sie freiwillig an einem Pilotversuch teilnehmen. Eine Stellungnahme dieser Unternehmen liegt leider noch nicht vor. Man darf gespannt sein.
Ein trefflicher Titel
„Das Gleichbehandlungsgesetz verlangt es: Auch deutsche Unternehmen und Bewerber müssen sich künftig mit Lebensläufen auseinandersetzen, die keine persönlichen Daten mehr enthalten,“ schreibt der Focus zu diesem Thema in dem Artikel „Fakten ohne Fleisch und Blut„. Ein trefflicher Titel. Fällt die Entscheidung zugunsten des Gesetzesnentwurfes, soll künftig bei einer Bewerbung auf die Inhalte Name, Alter bzw. Geburtsdatum, Geburtsort, Nationalität, Familienstand und das Foto ganz (oder wenigstens teilweise) verzichtet werden. Ganz wird wohl schon aus Gründen der Kontaktaufnahme nicht auf persönliche Daten verzichtet werden können….
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Einen weiteren sehr umfangreichen Blogbeitrag zu anonymen Bewerbungen finden Sie hier.