„Erfolg ist, von einem Misserfolg zum nächsten zu gehen, ohne dabei die Begeisterung zu verlieren.“

— Winston Churchill

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ISE Sprach- & Berufsbildungszentrum GmbH

Kostenlose Schulungen für Ihre Mitarbeiter beim ISE!

Neuerungen im WeGebAU-Programm!

Das ISE Sprach- und Berufsbildungszentrum ist ein zertifizierter Bildungsträger und kann nun auch kostenlose Schulungen für Ihre Mitarbeiter anbieten! Das WeGebAU-Programm macht’s möglich. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, für welche Personengruppen das WeGebAU-Programm greift und welche Förderungen Sie erhalten, erfahren Sie hier!
Im Rahmen des zweiten Konjunkturpakets hat der Gesetzgeber die Fördermöglichkeiten für beschäftigte Arbeitnehmer erweitert, sofern sich die Mitarbeiter bzw. der Unternehmensbereich, aus dem zu schulende Mitarbeiter stammen, nicht in der Kurzarbeitsphase befinden.
Eine Förderung im Rahmen des WeGeBAU-Programms der Bundesagentur für Arbeit ist weiterhin für ungelernte Arbeitnehmer möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie, wenn Sie hier klicken!

Neuerungen:

1. WeGebAU für qualifizierte Arbeitnehmer
Neu ist, dass auch die Qualifizierungen von Arbeitnehmern unabhängig von deren Lebensalter und der Betriebsgröße gefördert werden können, wenn:

  • der Erwerb des Berufsabschlusses (in Berufen mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren) mindestens vier Jahre zurückliegt UND
  • sie in den letzten vier Jahren vor Antragstellung nicht an einer mit öffentlichen Mitteln geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.

2. Spezielle Förderung für Zeitarbeitsmitarbeiter
Wiedereingestellte Mitarbeiter in der Zeitarbeit können ebenfalls qualifiziert werden, wenn sie

  • im Zeitraum 2007 und 2008 bei einem Zeitarbeitsunternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren UND
  • ihre jetzige Arbeitslosigkeit durch Wiedereinstellung im gleichen Zeitarbeitsunternehmen beenden.

Um Ihre Mitarbeiter über WeGebAU schulen zu lassen, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an der Weiterbildung
  • Anspruch auf Arbeitsentgelt für die Dauer der Weiterbildung
  • Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten außerhalb des Betriebes statt
  • Sowohl Bildungsträger als auch Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen (zertifiziert)

Die Förderung erfolgt über einen Bildungsgutschein, den die Arbeitnehmer bzw. Sie als Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen können. Mit diesem Bildungsgutschein können sie aus verschiedenen Weiterbildungsangeboten auswählen.

Weiterführende Links:
Bildungsgutschein
WeGebAU-Programm
Bundesagentur für Arbeit

Dokumente zum Download:
Übersicht Fördermöglichkeiten nach dem WeGebAU-Programm, Förderungshöhen, Personengruppen und Förderinstrumenten

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