Die Durchführung von Integrationskursen ist an verschiedeneren Voraussetzungen geknüpft. Nicht jedem Bildungsträger ist es gestattet, für Ausländer, EU-Bürger und Spätaussiedler, die die deutsche Sprache von Grund auf lernen oder ihre Sprachkenntnisse erweitern und festigen möchten, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderte Deutschsprachkurse durchzuführen und die Deutsch-Zertifikatprüfung B1 abzunehmen.
Das ISE Sprach- und Berufsbildungszentrum hat seit Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetzes die Zulassung zur Durchführung von Integrationskursen erhalten. Nach neuer Verordnung kann für bisherige Bildungsträger die Folgezulassung auf 1 Jahr, auf 2 Jahre, 3 Jahre und in besonderen Fällen, in denen sich der Bildungsträger aufgrund verschiedener nachvollziehbarer Faktoren außerordentlich positiv bewährt hat, sogar auf 5 Jahre ausgesprochen werden. Das ISE Sprach- und Berufsbildungszentrum freut sich, dass die durchgeführte Prüfung der Folgezulassung im Juni 2012 nur außerordentlich erfreuliche Resultate zeigte. Das ISE darf daher sicherlich ein wenig stolz darauf sein, die Folgezulassung für die höchstmögliche Zulassungszeit von 5 Jahren erhalten zu haben. Nicht zuletzt dürfte die langjährige Erfahrung des ISE bei der erfolgreichen Durchführung von Deutschsprachkursen – mittlerweile mehr als 23 Jahre – auch zu der hohen Fachkompetenz beigetragen haben.
Wenn Sie oder Bekannte von Ihnen Interesse am Erlernen der Deutschen Sprache haben, zögern Sie bitte nicht bei uns einen Termin zur unverbindlichen persönlichen Beratung zu vereinbaren. Unter der Telefonnummer 09621/7868-0 stehen wir täglich für unsere Kunden zur Verfügung.
Unsere Mitarbeiterin Frau Nina Korbmacher wird Sie kompetent beraten.
Ob Sie einen Berechtigungsschein vom BAMF für die Teilnahme an einem Integrationskurs bekommen, ist individuell zu prüfen. Gerne unterstützen wir Sie!
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