Seit dem 01.01.03 sehen neue gesetzliche Regelungen (Erstes und zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt) zur Förderung der beruflichen Weiterbildung vor, dass Arbeitnehmer, soweit sie die entsprechenden Voraussetzungen für eine Fort- und Weiterbildung erfüllen, einen Bildungsgutschein erhalten können.
Was ist ein Bildungsgutschein?
Ein Bildungsgutschein ist eine verbindliche Förderzusage Ihrer Agentur für Arbeit bzw. der ARGE für die Teilnahme an einer beruflichen Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahme (FbW-Maßnahme).
Wer bekommt einen Bildungsgutschein?
Allerdings besteht für diesen Bildungsgutschein kein Rechtsanspruch. Letztendlich liegt die Entscheidung, ob eine Qualifizierung erforderlich ist, bei der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. der ARGE. Außerdem kann der Bildungsgutschein zeitlich und regional begrenzt werden.
Der Bildungsgutschein erfasst beispielsweise das Bildungsziel, die vorgesehene (max.) Weiterbildungsdauer und eventuell weitere Informationen.
Arbeitgeber aufgepasst
Mitarbeiter, die an einer Qualifizierungen über das WeGebAU-Programm teilnehmen, oder als Bezieher von Kurzarbeitergeld eine Schulung besuchen sollen, bekommen bei individueller Eignung ebenfalls einen Bildungsgutschein. (Achtung: die Fördermöglichkeit muss individuell geprüft werden!)
Bildungsgutschein einlösen
Diesen Bildungsgutschein können Sie bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl einreichen und dort die Fort-/Weiterbildung besuchen, d.h. Sie entscheiden wo Sie sich in einem Lehrgang oder einer Qualifizierung weiterbilden.
Bitte beachten Sie, dass der Bildungsgutschein innerhalb von 3 Monaten einzulösen ist.
Hauptziel der beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ist eine berufliche Qualifizierung, die eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglicht.
Diese Kurse bietet das ISE an