„Glück entsteht oft durch Aufmerksamkeit in kleinen Dingen, Unglück oft durch Vernachlässigung kleiner Dinge.“

— Wilhelm Busch

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Eignungsfeststellung und Qualifizierung: Betreuungskraft in Pflegeheimen

Betreuungkräfte nach § 87 b Abs, 3 SGB XI

Pflegehelfer und hauswirtschaftlicher Helfer/in
Quelle: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Pflegebedürftige Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen haben in der Regel einen erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf. Durch die gesetzliche Regelung sollen die finanziellen Grundlagen für die Einstellung vom zusätzlichen Personal in vollstationären Pflegeeinrichtungen geschaffen werden. Für viele Arbeitssuchende eröffnet sich dadurch eine neue Chance, einen sozialversicherungpflichtigen Arbeitsplatz zu finden.

Ziel des Kurses ist die Feststellung Ihrer Eignung für eine berufliche Tätigkeit in diesem Bereich, sowie die Qualifizierung zur Betreuungskraft in Pflegeheimen im Rahmen der Richtlinie nach § 87 b Abs. 3 SGB XI.

Inhalte

  • Eignungsfeststellung
    • Einführung
    • Anforderungen an die Betreuungskräfte
  • Orientierungspraktikum
    • Ort: vollststionäre Pflegeeinrichtung
    • Ziel 1: erste Eindrücke über Arbeit mit betreuungsbedürftigen Heimbewohnern erhalten
    • Ziel 2: überprüfen persönlicher  Eignung und Interessen
  • Basiskurs
    • Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion
    • Umgang mit Menschen mit Demenz, psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung
    • Grundkenntnisse über typische Alterskrankheiten
    • Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation
    • Erste Hilfe Kurs
  • Betreuungspraktikum Teil I
    • Das Praktikum erfolgt in einem Pflegeheim unter der Anleitung einer in der Pflege und Betreuung erfahreren Fachkraft. Sie setzen theoretische Kenntnisse um und sammeln Erfahrungen in der Betreuung von Menschen mit einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz
    • Das Praktikum bietet Ihnen die Chance sich im Berufsleben zu bewähren und führt oft zu einem Arbeitsverhältnis
  • Aufbaukurs
    • Ausbau der Grundkenntnisse in Pflege
    • Kommunikation und Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen
    • Rechtskunde
    • Hauswirtschaft und Ernährungslehre
    • Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für und mit Menschen mit Demenzerkrankungen
    • Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Pflegekräften, Angehörigen und ehrenamtlichen Betreuern
  • Betreuungspraktikum Teil II

Wichtige Informationen

  • Maßnahmeart: FBW-Maßnahme
  • Dauer: 480 Unterrichtseinheiten, davon 216 Fachtheorie und 264 Praktika
  • Termine:
    • nächster Kurs:  Termin auf Anfrage
  • Kursort: ISE Schulungsstätte, externe Schulungsstätte
  • Unterrichtszeiten: Mo bis Fr 08:00 – 15:15 Uhr
  • Teilnehmerzahlen: mindestens 10, höchstens 20
  • Fördermöglichkeiten: Bildungsgutschein
  • Ansprechpartner: Herr Peter Blendowski, Frau Doris Sieß

Nehmen Sie Kontakt mit dem ISE auf, sollten Sie Fragen zu diesem Kurs haben.